How much am I allowed to earn as a student?

Wie viel darf ich als Studi nebenbei verdienen?

Miete, Studiengebühren und mit seinen Freunden ausgehen kostet alles eine Menge Geld. Damit du deinen Eltern nicht ewig auf der Tasche liegst, suchen sich viele Studierende einen Nebenjob, um sich über Wasser zu halten. Arbeitest auch du neben dem Studium und fragst dich, wie viel du eigentlich verdienen darfst, ohne lästige Steuern zahlen zu müssen? Wir geben dir ein wenig Input zum Thema Nebenverdienst als Studierende*r!

Minijob = Steuerfrei

Als Student*in darfst du im Monat bis zu 522,50 Euro verdienen, ohne Abgaben an den Staat zahlen zu müssen (Stand: Januar 2024). Wenn du also jeden Monat dein Gehalt auf Minijob-Basis bekommst, erhältst du im Jahr 6.270 Euro. Es gibt für Studierende einen jährlichen Freibetrag. Seit Januar 2024 liegt dieser – voraussichtlich – bei 11.604 Euro. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass dieser Betrag für dieses Jahr noch mal angepasst wird auf 11.784 Euro und dann auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gilt. Die Idee hierbei ist, Studierende noch mehr zu entlasten aufgrund der nach wie vor relativ hohen Inflation. Du kannst also ohne Sorgen auch mal deine Arbeitsstunden aufstocken oder Überstunden machen, da noch Luft nach oben ist. Auch ein bezahltes Praktikum ist noch mit drin solange du nicht über den genannten Freibetrag kommst. Wenn du monatlich über die 522,20 Euro kommst, muss dein Arbeitgeber prinzipiell Steuern und Sozialabgaben zahlen. Diese kannst du dir aber mit der Steuererklärung einfach wieder holen.

Achtung! Der Steuerfreibetrag wird jedes Jahr aufs Neue angepasst. Die erlaubte steuerfreie Summe von aktuell 11.604 Euro im Jahr 2024 muss nicht die gleiche Summe in den kommenden Jahren sein. In den meisten Fällen wird der Betrag etwas angehoben. Daher solltest du jedes Jahr aufs Neue prüfen, wie viel du verdienen darfst.

Was musst du als Werkstudent*in beachten?

Du arbeitest als Werkstudent*in? Dann musst du ein paar mehr Regeln beachten im Vergleich zum Minijobber.

Mit einem Werkstudentenjob fällst du in die Kategorie der normalen Arbeitnehmer. Meistens verdienst du mehr als Betrag von 522,50 Euro im Monat. Dadurch fallen bei dir automatisch Abgaben an. Zu den Steuern musst du zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese sind von deinem Gehalt und deinen Arbeitsstunden abhängig und werden daraus berechnet.

Als Werkstudent darfst du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Solltest du über die Anzahl der Stunden kommen, kannst du Probleme mit deinem Studentenstatus bekommen. Bei Überschreiten von 20 Arbeitsstunden kann dir dieser aberkannt werden. In der vorlesungsfreien Zeit brauchst du dir jedoch keinen Kopf machen. Du kannst dann dein Stundenpensum hochschrauben, um mehr Geld zu verdienen.

Jedoch solltest du auch als Werkstudent auf den jährlichen Freibetrag achten. Wenn du über die Summe kommst, musst du den darüber liegenden Betrag noch einmal zusätzlich versteuern lassen.

Wie kannst du dir deine Steuern zurückholen?

Niemand macht sie gerne, aber sie kann ziemlich nützlich sein – Die Rede ist von der Steuererklärung. Du bist mit dem Verdienst deines Nebenjobs über den jährlichen Freibetrag gekommen? Kein Problem! Sammle deine ganzen Gehaltsabrechnungen beziehungsweise Nachweise, damit du eine ordentliche Einkommenssteuererklärung abgeben kannst. Diese kannst du bequem von zu Hause aus erledigen, zum Beispiel mit dem  online Steuerportal ELSTER. Es gibt immer eine jährliche Frist, bis wann du deine Einkommensteuererklärung abzugeben hast. Erkundige dich rechtzeitig, wann diese endet.

Die erste Steuererklärung kann etwas kniffelig sein. Frage daher Freunde und Verwandte mit Erfahrung um Rat und lass dir dabei helfen, damit du deine Rückerstattung vom Finanzamt erhältst.

Muss ich BAföG und Co. mit angeben?

Viele Studierenden beziehen neben dem Studium BAföG, um ihren Unterhalt und weitere Kosten zu bezahlen. Jetzt fragst du dich bestimmt, ob du dein BAföG neben deinem Nebenjob versteuern musst. Die Antwort lautet: Nein! BAföG zählt nicht als Einkommen und ist daher steuerfrei. Jedoch kann es passieren, dass wenn du zu viel verdienst, dir dein BAföG gekürzt wird.

Du arbeitest in der Gastronomie und bekommst Trinkgeld? Solange du das Trinkgeld direkt vom Gast/Kunden bekommst und es direkt in deine Tasche wandert, ist es steuerfrei. Wird das Trinkgeld von allen Angestellten in einem „Trinkgeld-Pool“ gesammelt und anschließend vom Arbeitgeber ausgezahlt, muss es offiziell versteuert werden. Auch wenn du als Selbstständige*r mit Rechnung irgendwo angestellt bist, musst du dein Trinkgeld laut Gesetzt versteuern.

Während des Studiums kannst du unterschiedliche Nebenjobs haben. Wichtig dabei ist, dass, wenn du keine unnötigen Steuern zahlen willst, du den jährlichen Steuerfreibetrag einhältst. Wenn du monatlich mehr als 522,20 Euro verdienst, jährlich aber noch unter dem Freibetrag bist, lohnt sich eine Steuerklärung für dich. Mit ein bisschen Zeitaufwand schenkst du dem Staat nicht dein hart verdientes Geld und kannst es dir dank Rückerstattung vom Finanzamt zurückholen.

11.01.2024 | vom UE Team | Kategorie: Studierende

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