Das Ethikkomitee der UE wahrt die ethischen Standards in der Forschung, Lehre und akademischen Praxis. Es bietet Orientierung, prüft Anträge und stellt die Einhaltung nationaler sowie internationaler ethischer Rahmenwerke sicher.
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Prüfung von Forschungsanträgen auf ethische Konformität
- Sicherstellung des Schutzes von Studienteilnehmer*innen und der Datensicherheit
- Unterstützung von Mitarbeitenden und Studierenden bei ethischen Fragestellungen
- Förderung des ethischen Bewusstseins und der Integrität in Lehre und Forschung
Prüfprozess im Überblick
Einreichung der Studie – Forschende reichen ihren Antrag ein, einschließlich Angaben zu Studiendesign, Teilnehmenden, Einwilligung, Umgang mit Daten, möglichen Risiken und Einhaltung der DSGVO.
Prüfung und Diskussion – Das Komitee prüft den Antrag, diskutiert ethische Aspekte und kann weitere Klärungen anfordern.
Entscheidung und Evaluationsbericht – Die Antragstellenden erhalten eine schriftliche Entscheidung mit Feedback, die eine Genehmigung, Genehmigung mit Auflagen oder Ablehnung umfassen kann.
Abschlussbericht – Nach Abschluss der Studie wird dem Komitee ein kurzer Bericht vorgelegt, der den Verlauf der Studie sowie aufgetretene Probleme zusammenfasst.
Für vollständige Details verweisen wir auf das offizielle Dokument.
Bitte plane deinen Studienzeitplan so ein, dass ausreichend Zeit für den Ethikprüfungsprozess vorgesehen ist. Wir empfehlen, mindestens drei Monate für die Begutachtung einzuplanen.
Unser ethischer Rahmen
Die Arbeit des Ethikkomitees basiert auf dem Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der UE. Dieser Kodex definiert die Grundsätze von Ehrlichkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit in Forschung und Lehre und folgt den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 2019).
Alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft – Studierende, Forschende und Lehrende – verpflichten sich diesen Grundsätzen. Das Ethikkomitee stellt sicher, dass Forschungsanträge im Einklang mit dem Kodex sowie den geltenden rechtlichen und ethischen Standards stehen.
Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die offiziellen Dokumente.
Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Ethikgenehmigung oder zu Orientierungshilfen wende dich bitte an unsere Vizepräsidentin für Forschung, Prof. Iris Lorscheid.
Wir ermutigen Studierende und Forschende, bereits frühzeitig in der Projektplanung Kontakt aufzunehmen.