Statement der University of Europe for Applied Sciences zum Blogeintrag von Christian Bennefeld auf eBlocker vom 27.05. und 21.06.2021:
Als Hochschule nehmen wir eine Doppelfunktion ein, die sich zum einen der Ausbildung junger Menschen widmet aber ihnen gleichzeitig auch einen Schutzraum im Rahmen von Diskussionen und Meinungsbildung bietet. In diesem Schutzraum werden durchaus kritische Diskussionen geführt, die nicht immer die Meinung und Haltung der University of Europe for Applied Sciences widerspiegeln. Dennoch sehen wir uns als Hochschule in der Verantwortung, diese Diskussionen zuzulassen und zu führen. Unser Ziel ist es, junge Menschen bei ihrer Wissensbildung zu unterstützen und mit ihnen in einen Diskurs zu treten, um dabei den Blick auf unterschiedliche Perspektiven zu öffnen.
Als Hochschule ist daher ein wertschätzender Umgang seitens der Studierenden als auch der Mitarbeiter*innen von hoher Priorität. Da es unsere Überzeugung ist, dass Diversität das Leben einer Hochschule bereichert und wesentlicher Bestandteil davon ist, setzen wir uns konsequent gegen jede Art von Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ein. Dies ist auch in unserer Grundordnung festgehalten.
Was das von Herrn Bennefeld angesprochene Seminar angeht, so hat es nach der aus unserer Sicht unerwünschten Eskalation eine direkte Kontaktaufnahme zu allen Beteiligten sowohl durch den Studiengangs- als auch durch den Campusleiter gegeben. In dem als Vermittlung intonierten Gespräch wurde versucht, den Vorfall soweit aufzuarbeiten, dass die auslösenden Momente beidseitig zumindest nachvollzogen werden konnten. Mit den Studierenden ist weiterhin eine gemeinsame Aufarbeitung des Vorfalls im Sinne des Leitbildes unserer Hochschule erfolgt, wozu auch die Erörterung möglicher Konsequenzen bei Verstößen gehörte, als auch im Rahmen der UE-Diversity Taskforce das Thema mehrfach diskutiert und im Seminar reflektiert worden.
Die UE bedauert, dass die Veranstaltung aus den dargestellten Gründen abgebrochen worden ist.
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